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Kleine Schritte, große Sprünge

MinijobberInnen

Vom Minijob zur Festanstellung

In den Medien werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen, so genannte Minijobs, oft als Sprungbrett in ein sozialpflichtiges Beschäftigungsverhältnis bezeichnet. Leider ist der Umstieg von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kein Selbstläufer: Studien besagen, je länger jemand auf 450-Euro-Basis arbeitet, desto unwahrscheinlicher wird der Wechsel in eine Festanstellung. Wissenschaftler sprechen von einem „Klebeeffekt“, der sich nicht nur negativ auf die Karrierechancen auswirke, sondern dazu führt, dass die Mehrheit der Frauen, im Anschluss an den Minijob häufig aus dem Arbeitsmarkt aussteigen.

Bleiben Sie nicht kleben!

Arbeiten Sie seit einiger Zeit auf Minijobbasis in einem Unternehmen und möchten ihre Erwerbstätigkeit bei ihrem aktuellen Arbeitgeber ausweiten? Oder planen Sie Ihren „Umstieg“ auf einen qualifikationsgerechteren Job?

Vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin – wir unterstützen Sie bei Ihrem Um- und Aufstieg.